Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

Auf der Webseite von Belchenradler befinden sich Links zu anderen Webseiten. Wir betonen ausdrücklich, daß Belchenradler keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Seiten hat und keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Seiten übernimmt.

Die Webseite von Belchenradler wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch übernimmt Belchenradler keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Irrtümer, Druck-/Schreibfehler und Preisveränderungen bleiben vorbehalten. Angebote gelten nur solange Plätze vorhanden sind.

1.) Inhalt und Abschluss eines Reisevertrages

Der Reiseveranstalter bietet Fahrtechnikkurse, geführte MTB-Touren, Rennradtouren und Radreisen an.

Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, oder fernmündlich vorgenommen werden kann, bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit Eingang der Buchung, ist der Antrag auf Abschluss eines Reisevertrages bereits seitens des Anmelders verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Kunde erhält unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung per Mail in der die Buchung und der Reisepreis bestätigt werden.

Die Reiseanmeldung eines Minderjährigen, kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Nimmt ein Minderjähriger an einer unserer Veranstaltungen teil, benötigen wir spätestens 2 Wochen vor Beginn eine schriftliche Einverständniserklärung, oder ggf. eine Vertretungsvollmacht, sollte der Minderjährige von einer anderen beauftragten, erwachsenen Person bei der Veranstaltung begleitet werden.

Unsere Reisebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

Der Anmelder hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.

Inhalt des Vertrages sind den Ausschreibungen und Reisebeschreibungen auf der Homepage, auf Prospekten oder anderen entsprechenden, printtechnischen Medien zu entnehmen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses innerhalb der Bindungsfrist annimmt.

2. Bezahlung

Als Reiseveranstalter bietet Belchenradler (e)Bike & Genusstage und Rennrad & Genusstage in Staufen im Breisgau an, zu günstigen Konditionen, mit der Partnerfirma Biogasthaus und Hotel Zum Felsenkeller.

Ausserdem bietet Belchenradler (E-)MTB und Rennrad Radreisen in Katalonien an, jeweils mit geführten Touren und Unterkunft in den Apartments Estrella del Mar, in El Port de la Selva.

Für Buchungen ab dem 01.11.2021 entfallen Anzahlungen bei diesen Reiseveranstaltungen. Die Bezahlung des Gesamtpreises wird innerhalb einer Woche nach Ende der Reise fällig. 

Belchenradler empfiehlt und vermittelt auf Anfrage auch weitere Hotels und Unterkünfte. Die Buchung obliegt dann in der Eigenverantwortung des Kunden. Belchenradler stellt hier lediglich die geführte Touren / Fahrtechniktrainings in Rechnung.

3. Leistungen

Umfang und Inhalt aller Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Angebote auf der Homepage, oder auch entsprechender Printmedien gemäß Art. 1. dieser AGBs, sowie der Buchungsbestätigung.

4. Leistungsänderungen

Der Reiseveranstalter ist stets bemüht die angebotenen Leistungen möglichst korrekt in allen relevanten Details zu beschreiben. Dennoch können diese hinsichtlich der genauen Abläufe einer Reise nicht garantiert werden. Abweichungen wie der Fahrtrouten, oder der genannten Verpflegungsunterkünfte müssen z.B. aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen vorbehalten bleiben. Sollten dadurch weitere Kosten entstehen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. Abweichungen der Leistungsbeschreibungen sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter einer gebuchten Reise maßgeblich beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter setzt den Teilnehmer über Leistungsänderungen stets unverzüglich in Kenntnis.

5. Preisänderungen

Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate ist eine Änderung des vereinbarten Reisepreises bis zu einer Erhöhung um 5% zulässig, wenn wegen nicht vorhersehbarer Gründe, wie z.B. Ölpreisänderungen, gesetzlichen Änderungen, oder Wechselkursschwankungen der ursprünglich vereinbarte Preis nicht mehr haltbar ist. Im Falle einer Preisänderung hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich zu informieren. Bei Preiserhöhungen über 5% kann der Kunde ohne Gebühren vom Reisevertrag zurücktreten, oder die Teilnahme an einem gleichwertigen Kurs verlangen.

6. Rücktritt / Stornierung durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jeder Zeit von einer Reise, einem Event, oder einem Kurs zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam, wenn dieser schriftlich an uns übermittelt wurde. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Als Eingang der Stornierung gilt der jeweilige Tag bis 18 Uhr (Geschäftszeiten). Danach eingehende Stornierungen werden dem nächsten Tag zugerechnet. Tritt der Teilnehmer von der Reise, oder dem Event zurück, hat der Veranstalter nach § 651 h BGB Anspruch auf eine pauschalierte Aufwendungsentschädigung. An Stornogebühren entstehen folgende Kosten, immer jedoch mindestens 20.- Euro:

bis 90 Tage vor Reisebeginn 10%

ab 89 Tage  bis 31 Tage vor Reisebeginn 30 %

ab 30 Tage bis 11 Tage vor Reisebeginn 60 %

ab 10 Tage bis 2 Tage vor Reisebeginn 90%

ab 1 Tag vor Reiseantritt, oder bei Nichtantritt, 100% des vereinbarten Reisepreises

Wird eine einzelne, oder mehrere Reiseleistung(en) wegen vorzeitiger Rückreise, z.B. wegen Verletzung, oder Krankheit vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, bemüht sich der Veranstalter bei Leistungsträgern wie z.B. Hotels, etc., um die Erstattung der möglicherweise dadurch ersparten Aufwendungen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Erstattung.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen und liegt in der Verantwortung des Kunden.

7. Rücktritt / Kündigung durch Belchenradler

Die Firma Belchenradler kann bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von einem Reisevertrag,  einer Tour, oder einem Trainingstermin zurücktreten, wenn äussere Umstände es zwingend erforderlich machen. Dies wird er dem Teilnehmer unverzüglich mitteilen. Weitere Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Vorauszahlungen werden umgehend zurückerstattet. Umbuchungen auf einen anderen Termin können, soweit erwünscht, kostenlos vorgenommen werden.

8. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer 

Umbuchungen nach Vertragsabschluss sind nur mit Zustimmung des Reiseveranstalters möglich. Wird eine Umbuchung bestätigt, berechnet der Veranstalter anfallende Bearbeitungskosten, mindestens jedoch 25.- Euro. Für kurzfristige Umbuchungen, innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn beträgt die Umbuchunsgebühr mindestens 70.- Euro, ggf. zuzüglich anfallender Hotelstornogebühren.

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder Teilnehmer, wenn er dies dem Veranstalter mitteilt, durch eine dritte Person ersetzten lassen. Der Veranstalter kann den Wechsel durch die teilnehmenden Person verweigern, wenn diese die spezifischen, in der Reisebeschreibung definierten Anforderungen an einen Teilnehmer, nicht erfüllt. Dies können z.B. konditionelle und / oder fahrtechnische Anforderungen sein. Die Ersatzperson und der angemeldete Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung.

9.  Teilnahmevoraussetzungen

Jeder Teilnehmer muss den Anforderungen, die den jeweiligen Tourenbeschreibungen zu entnehmen sind, konditionell und fahrtechnisch gewachsen sein, sowie über eine zum Event und zur Witterung passende, voll funktionsfähige Ausrüstung verfügen. Dies betrifft die Kleidung, die Schutzkleidung (Helm, Handschuhe, ggf. Protektoren, etc.) sowie das Rad an sich.

Sollte ein Teilnehmer die genannten Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen können und besteht deshalb Gefahr, daß er sich, oder andere, dadurch gefährdet, kann der Veranstalter / Tourguide den Teilnehmer ganz ,oder teilweise, von der Veranstaltung / Tour ausschließen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

10. Haftung

Mit seiner Buchung entbindet der Kunde die Firma Belchenradler, deren Mitarbeiter und Vertreter, sowie sonstige in die Veranstaltung involvierte Hilfspersonen, von Haftungsansprüchen für Schäden die aus der Veranstaltung entstehen, soweit diese nicht fahrlässig, oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Rennradfahren und insbesondere Mountainbiken sind Gefahrensportarten, die fahrtechnisches Können erfordern und zu hohen körperlichen Belastungen führen können. Es wir dringend empfohlen sich vor Reiseantritt von einem Arzt untersuchen zu lassen, um zu prüfen, ob man die gesundheitlichen Anforderungen der Reise erfüllt. Der Kunde  beteiligt sich an sämtlichen vom Veranstalter Belchenradler angebotenen Fahrtechnik-Kursen, MTB-Touren, Rennradtouren  und Radreisen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Ein gewisses Restrisiko lässt sich selbst bei sorgfältigster und umsichtigster Planung und Ausführung einer Veranstaltung nie ausschliessen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen des Veranstalters, des Tourenguides, oder anderer beauftragter Personen Folge zu leisten und die bekannt gegebenen Verhaltensregeln einzuhalten. Für Schäden die durch Missachtung der Straßenverkehrsordnung, oder durch Missachtung der Anweisungen des Guides entstehen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet auch nicht für Schäden die durch Dritte verursacht werden. Ebensowenig haftet der Veranstalter für Verlust, oder Schäden an Fahrrad und Gepäck. Der Abschluss einer Reisegepäck-, einer Reiserücktritts-, einer Unfall- sowie ggf. einer Auslandskrankenversicherung wird vom Veranstalter dringend empfohlen.

Es besteht bei Belchenradler-Veranstaltungen während jeder Fahrt Helmpflicht.

Für Mängel bei Fremdleistungen, z.B. in Restaurants oder Unterkünften, im Zusammenhang mit von uns organisieren Reisen, haften wir nicht. Die Haftung regelt sich in diesem Fall gemäß den AGBs dieser Unternehmen.

Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Höchstsumme gilt immer pro Teilnehmer und Reise.

11. Gewährleistung

Wird eine Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Hierfür muss der Teilnehmer seine Beanstandung unverzüglich dem Tourguides / Reiseleiter mitteilen. Der Reiseveranstalter kann auch Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Teilnehmer ist jedoch verpflichtet, alles ihm mögliche zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden, so gering als möglich zu halten, oder diesen ganz abzuwenden. Der Veranstalter kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässig hohen Aufwand erfordern würde. Ansprüche gegen den Veranstalter wegen Nichterbringung, oder nicht vertragsmässiger Erbringung müssen innerhalb von 4 Wochen nach Reiseende schriftlich beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, daß die Beanstandung bereits während der Reise, dem Tourguide mitgeteilt wurde.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung bei einer Reise kann der Kunde nach seiner Rückkehr eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt so daß sie wegen des Mangels dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlich geltenden Bestimmungen, seinen Reisevertrag durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Reiseveranstalter, kündigen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, oder vom Reiseveranstalter verweigert wird. Sofern Mängel die Kündigung des Vertrages seitens de Kunden rechtfertigen, wird nur der Teil des Reisepreises geschuldet, der dem Kunden durch den Verlust von Reiseleistungen entstanden ist.

12. Urheberrecht

Sämtliche Aufzeichnungen von Tourdaten mit GPS-Geraten unterliegen dem Urheberrecht. Eine private Nutzung ist dem Teilnehmer gestattet. Eine Veröffentlichung und Weiternutzung der GPS-Daten ist nur Zustimmung und Nennung des Reiseveranstalters gestattet. Im Falle eines Verstosses gegen geltendes Urheberrecht, behält sich der Veranstalter vor, seine schadensersatzrechtlichen Ansprüche geltend zu machen.

13. Pass-, Zoll-  und Gesetzesvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Zoll-  und sämtlicher landesspezifischer Gesetzesvorschriften wie z.B. der geltenden StVO ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile die aus der Nichtbeachtung geltenden Rechts entstehen gehen zu Lasten des Teilnehmers. Sollte der Teilnehmer deshalb eine gebuchte Reise nicht antreten können gilt dies wie ein Rücktritt von der Reise. Kann er sie erst verspätet antreten, können keine Schadensersatzansprüche für entfallene Reiseleistungen gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.

14. Fernabsatzverträge

Die Gesetzesvorschriften nach § 312 für Fernabsatzverträge, finden bei Onlinebuchungen einer Reise keine Anwendung. Radreisen sind Dienstleistungen die in einem exakt definierten Zeitraum erbracht werden, ohne Widerrufsrecht.

15. Geschenkgutscheine 

Ein Gutschein kann unter www.belchenradler.de eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ein Gutschein ist bis zum Ende des dritten Jahres nach Gutscheinkauf einlösbar (§§ 195, 199 BGB). Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs, durch Eingabe des Gutschein-Codes  eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar. Der Geldwert eines Kurses / einer Tour / einer Radreise muss mindestens dem Betrag des Gutscheins entsprechen, etwaiges Restguthaben wird nicht erstattet. Der Gutschein ist übertragbar. Ein Gutschein kann nicht zum Kauf weiterer Gutscheine, oder zur Begleichung von Stornokosten verwendet werden.

 16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen / Salvatorische Klausel

Eine eventuelle Rechtsunwirksamkeit einer einzelnen Vertragsvereinbarung berührt nicht die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages und der darin enthaltenen anderen Vertragsbestimmungen.

17. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau

18. Datenschutz

Sämtliche persönliche Daten des Teilnehmers werden streng vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Reiseabwicklung und Organisation verwendet. Mit der Weitergabe seines Namens, seiner Adresse und Telefonnummer zur Erstellung einer Teilnehmerliste erklärt sich der Teilnehmer einverstanden. Persönliche Daten müssen ggf. auch an Leistungsträger (Hotels, etc.) weitergegeben werden, was der Teilnehmer durch seine Anmeldung akzeptiert. Die Veröffentlichung und Weitergabe von Fotos, z.B. für die Homepage des Veranstalters, erfolgt nur nach Zustimmung aller Teilnehmer.

19. Veranstalter

Belchenradler

Inhaber: Christof Steier, Silberbuck 14, 79189 Bad Krozingen

Tel.: +49(0)7633 160185

E-Mail: info@belchenradler.de

Bankverbindung: Sparkasse Staufen-Breisach

IBAN: DE57680523280009366311   BIC: SOLADES1STF